Rauchwarnmelder

    Alternativ: Rauchmelder, Brandmelder

    Wie der Name bereits sagt, lösen Rauchmelder einen Alarm aus, sobald diese Rauch erkennen, um die Bewohner von Wohngebäuden zu warnen und ggf. aufzuwecken. In Bayern gilt seit 1.01.2013 eine Pflicht, Rauchmelder in Wohngebäuden anzubringen mit einer Nachrüstungsfrist bis 31.12.2017. Dies gilt auch in Bestandsbauten, die vor diesen Fristen erbaut wurden. Laut bayerischer Bauordnung müssen zumindest die Schlaf- und Kinderzimmer, als auch Flure mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Rauchmelder gibt es als Einzelmelder sowie als (funk)vernetzte Melder. Letztere lösen alle untereinander vernetzten Rauchmelder gleichzeitig aus, sobald nur einer davon Rauch erkennt. Dies ist besonders bei größeren Häusern sinnvoll, so dass man auch alarmiert wird, wenn die Gefahr bestünde einen weiter entfernten Rauchmelder zu überhören.

    Sollten Sie noch keine oder keine vollständigen Rauchmelder in ihrer Wohnung oder ihrem Haus in Betrieb haben, können wir nur dringend raten, dies schnellstmöglich nachzuholen. Überprüfen Sie auch regelmäßig, ob sie noch funktionieren und achten Sie auf die Restlaufzeit. Brandmelder können über Leben oder Tod entscheiden. Bereits wenige Atemzüge von giftigem Brandrauch reichen aus, um ohnmächtig zu werden oder zu ersticken. Insbesondere im Schlaf hat man fast keine Chance ohne vorherige Warnung.

    Viele Hilfreiche Tipps und weitere Informationen zu Rauchmeldern erhalten Sie auf der Seite Rauchmelder retten Leben.

    Wie man sich bei Auslösen eines Rauchmelders verhalten soll

    • Unternehmen Sie Löschversuche nur, wenn Sie sich dadurch nicht selbst gefährden.
    • Bringen Sie sich und alle weiteren Personen in ihrem Haushalt schnellstmöglich nach draußen in Sicherheit.
    • Schließen Sie, wenn möglich, sämtliche Fenster und Türen hinter ihnen, aber sperren Sie Türen nicht zu.
    • Nehmen Sie ihre Schlüssel und ihr Handy mit. Halten Sie diese Gegenstände am besten immer am selben Platz griffbereit, so dass sie diese nicht suchen müssen.
    • Warnen Sie weitere Personen in angrenzenden Wohnungen und helfen ihnen beim in Sicherheit bringen.
    • Nutzen Sie bei der Evakuierung keine Aufzüge.
    • Sollten Fluchtwege verraucht sein, begeben Sie sich an ein weit entferntes Fenster, öffnen dieses und machen sich laut bemerkbar.
    • Rufen Sie, sobald Sie in Sicherheit sind, die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112.
    • Gehen Sie nicht in ein brennendes Gebäude zurück.

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